Wichtige Hinweise
Inhalt der Prüfungshilfe (Markenprüfung)
Die Prüfungshilfe des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) ist eine Datenbank, die der Vorhersehbarkeit der Entscheide sowie einer einheitlichen Praxis dient. Sie enthält:- Leitentscheide: Es handelt sich um ausgewählte Entscheide des Instituts zu Markeneintragungsgesuchen.
- Prüfungsregeln: Diese erläutern Begriffe, die regelmässig als Marken oder Bestandteile davon angemeldet werden. Sie geben Auskunft darüber, was der aufgeführte Begriff für die Prüfung der absoluten Ausschlussgründe bedeutet. Zusätzlich sind aber auch Lexikoneinträge und die Verwendung des Begriffs im Sprachgebrauch massgeblich.
- Geographische Angaben: Es sind alle Herkunftsangaben und anderen geografischen Bezeichnungen erfasst, die in der Schweiz durch einen Staatsvertrag geschützt sind. Der jeweils massgebliche Vertrag ist in den einzelnen Einträgen verlinkt.
Disclaimer
Jedes Markeneintragungsgesuch ist Gegenstand einer individuellen Prüfung, die allen Umständen des Einzelfalles Rechnung trägt. Der Inhalt der Prüfungshilfe ist ausserdem nicht abschliessend. Das Institut behält sich das Recht vor, Änderungen oder Aktualisierungen bei Bedarf jederzeit vorzunehmen. Die Prüfungshilfe stellt keine Rechtsauskunft des IGE dar und ist unpräjudiziell, auch für hängige Markeneintragungsgesuche.Bezüglich der durch Staatsverträge geschützten geografischen Bezeichnungen machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Prüfungshilfe nur diejenigen Begriffe enthält, die explizit in den Verträgen genannt werden. Das bedeutet, dass nicht alle Begriffe, die durch die Verträge geschützt sind, in der Prüfungshilfe aufgeführt sind: beispielsweise ist der Vertragsschutz von verwechselbaren und/oder übersetzten Begriffen nicht in der Prüfungshilfe abgebildet. Dies hat zur Folge, dass die Prüfungshilfe nicht so verstanden werden darf, dass ein Begriff, der nicht in der Prüfungshilfe vorkommt, nicht durch einen Staatsvertrag geschützt ist.
Kontakt
Bei Anmerkungen und Fragen wenden Sie sich bitte an tm.ph@ipi.ch oder 031 377 77 77.Hilfe
Begriff
Im Eingabefeld „Begriff“ können Suchbegriffe eingegeben werden. Werden mehrere Begriffe eingegeben, wird nach genau dieser Buchstabenkombination gesucht. Die Grosskleinschreibung wird bei der Suche nicht berücksichtigt.Ohne Eingabe eines '*' werden automatisch alle Einträge gefunden, die Wörter mit der eingegebenen Zeichenfolge enthalten.
Die Suche kann durch die Eingabe von '*' präzisiert werden: Bei der Eingabe links der Zeichenfolge ('*way') werden nur Einträge gefunden, die Begriffe enthalten, die mit dieser Zeichenfolge enden; Bei der Eingabe rechts der Zeichenfolge ('broad*') werden nur Einträge gefunden, die Begriffe enthalten, die mit dieser Zeichenfolge beginnen. Hingegen wird bei der Eingabe von '*' innerhalb einer Zeichenfolge der Stern als Zeichenbestandteil gesucht.
Suchen in
Das erste Drop-Down-Menu zu „Suchen in“ erlaubt die Wahl zwischen der Suche in- „Zeichen“: es wird nur in der Spalte „Zeichen“ gesucht, d.h. nur in den Markenbestandteilen und den Begriffen der abstrakten Prüfungsregeln,
- „Bemerkungen“: es wird nur in der Spalte „Bemerkungen“ gesucht, oder
- „Zeichen und Bemerkungen“: es wird sowohl in der Spalte „Zeichen“ als auch in der Spalte „Bemerkungen“ gesucht.
Das zweite Drop-Down-Menu legt fest, welche Inhalte durchsucht werden sollen. Standardmässig wird in der IGE-Praxis gesucht, dh. die Suchabfrage bezieht sich auf Leitentscheide und Prüfungsregeln des IGE. Sollen auch die „Geographische Angaben“ bei der Suche berücksichtigt werden, muss das Drop-Down-Menu geöffnet und der Haken bei „Geographische Angaben“ gesetzt werden. Die feinere Einschränkung auf z.B. einen bestimmten Staatsvertrag können Sie mittels Auswahl der „Themen“ vornehmen.
Die drei Auswahlkriterien „Leitentscheide“, „Prüfungsregeln“ und „Geographische Angaben“ können beliebig kombiniert werden.
Markentyp
Das Drop-Down-Menu zu „Markentyp“ erlaubt die Einschränkung der Suche auf einen bestimmten Markentyp (z.B. Suche nach allen IGE-Entscheiden zu Positionsmarken mittels Auswahl „Positionsmarken“).Status ...
Jeder Datenbankeintrag weist einen Status auf. Er leitet sich aus dem Status der betroffenen Klassen ab:bedeutet für abstrakte Prüfungsregeln: „Begriff wird in Alleinstellung grundsätzlich für die ganze Klasse zugelassen“, und für die konkreten Fälle: „Zeichen wird zugelassen“.
bedeutet für abstrakte Prüfungsregeln: „Begriff wird in Alleinstellung grundsätzlich zurückgewiesen (für die ganze Klasse oder nur für gewisse Waren oder Dienstleistungen)“, und für die konkreten Fälle: „Zeichen wird zurückgewiesen“. Für „Geographische Angaben“ bedeutet das Symbol: „Der aufgeführte Begriff ist für gewisse Waren der angegebenen Klassen geschützt; bitte konsultieren Sie den verlinkten Staatsvertrag“.
bedeutet für abstrakte Prüfungsregeln: „Ob der Begriff zugelassen wird, hängt von den konkreten Waren und Dienstleistungen und/oder weiteren Zeichenbestandteilen ab“, und für die konkreten Fälle: „Zeichen wird für einen Teil der Waren oder Dienstleistungen zugelassen, für einen anderen Teil zurückgewiesen“. Für „Geographische Angaben“ bedeutet das Symbol: „Der aufgeführte Begriff ist für gewisse Waren geschützt; bitte konsultieren Sie den verlinkten Staatsvertrag“.
Die Auswahl ermöglicht eine eingeschränkte Suche nach dem Status des Entscheids oder einer einzelnen Klasse.
Klassen
Das Drop-Down-Menu zu „Klassen“ erlaubt es, die Suche auf Einträge einzuschränken, welche die ausgewählten Waren- oder Dienstleistungsklassen enthalten. Werden Klassen ausgewählt, ändert sich der Text des Suchkriteriums „Status“ von „Status Entscheid“ zu „Status Klassen“.Die Klassennummern werden in der Trefferliste farbig dargestellt, wobei die Bedeutung der Farbe derjenigen der Statussymbolfarben entspricht (vgl. Abschnitt „Status...“).